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Beschlüsse aus der SFL-Generalversammlung

24.11.2020 00:07:36 | Peter

Neue Regeln für Spielverschiebungen und beim Stadionbau

 

Aufgrund der besonderen Lage äusserten sich die 20 Klubs der Swiss Football League (SFL) schriftlich zu den traktandierten Geschäften der ordentlichen Generalversammlung. Sie stimmten einer neuen Regelung für Spielverschiebungen zu und akzeptierten den Antrag der Klubs aus Aarau und Lugano zu einer Anpassung der Ausnahmebewilligung beim Stadionbau.

Gestützt auf die Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus führte die SFL die Beschlussfassung über die traktandierten Geschäfte der ordentlichen Generalversammlung schriftlich durch. Gemäss der Bundesratsverordnung galten für die schriftliche Beschlussfassung die gleichen Quoren wie bei einer physischen Versammlung.

Neue Regelung für Spielverschiebungsgesuche

Auf dem schriftlichen Weg akzeptierten die 20 Klubs der SFL folglich mit einer Gegenstimme die neue Regelung für Spielverschiebungen in Artikel 27 des Spielbetriebsreglements der SFL. Bis anhin konnten die Klubs ein Gesuch auf Verschiebung stellen, wenn mindestens sechs Spieler wegen der gleichen ansteckenden Krankheit (inkl. Quarantäne) nicht zur Verfügung standen. Mit der neuen Bestimmung kann ein Spielverschiebungsgesuch nur noch eingereicht werden, wenn bei einem Klub nachweisbar weniger als 14 Feldspieler und 2 Torhüter einer vorgängig eingereichten Spielerliste einsatzfähig sind.

Diese Liste umfasst in der Raiffeisen Super League (RSL) mindestens 30 Spieler und in der Brack.ch Challenge League (BCL) mindestens 25 Spieler. Alle Spieler der bestehenden Kontingentsliste figurieren automatisch auf der Liste, die mit der notwendigen Anzahl Nachwuchsspieler ergänzt werden muss. Die Klubs sind aufgefordert, diese reglementarisch massgebliche Spielerliste vor der nächsten ordentlichen Meisterschaftsrunde bei der SFL einzureichen.

Anpassung der Ausnahmebewilligung beim Stadionneubau

Ebenfalls mit einer Gegenstimme sprachen sich die Klubs für eine Änderung im Lizenzreglement der SFL aus, die von den Klubs FC Aarau und FC Lugano beantragt wurde. Neu kann die Ausnahmebewilligung für die Austragung von Profispielen in einem eigentlich nicht den Vorgaben entsprechenden Stadion jeweils um ein Jahr verlängert werden, wenn der betroffene Klub den Nachweis erbringt, alles ihm Zumutbare unternommen zu haben, das Projekt voranzutreiben. Der Entscheid über die jährliche Verlängerung im Lizenzierungsprozess erfolgt nach präzisen Bedingungen, die von Experten für Infrastrukturkriterien und der Lizenzkommission der SFL festgelegt und überprüft werden.

Erneuerungswahl der Kommissionsmitglieder

Im Rahmen der Erneuerungswahlen waren die Klubs schriftlich aufgefordert, die Mitglieder der Rechtsanwendungsbehörden der SFL für eine Amtsdauer von drei Jahren zu bestimmen. Alle kandidierenden Kommissionsmitglieder wurden gewählt.


Quelle: (sfl.ch / 23.11.2020)