Stellungnahme der SFL zu den Vorschlägen des Bundesrats
Der Bundesrat hat heute den Vorschlag in die Konsultation gegeben, Grossveranstaltungen ab Juli mit 3’000 und ab September mit 10’000 Personen unter restriktiven Bedingungen zuzulassen. Für die Swiss Football League geht dieser Vorschlag für ihre Meisterschaften zu wenig weit.
Der Bundesrat legt grossen Wert darauf zu betonen, dass die vorgeschlagenen Daten und Teilnehmerzahlen für Grossveranstaltungen im Sommer 2021 nicht als Öffnungsplan verstanden werden. Über den genauen Öffnungsplan für Grossveranstaltungen wird der Bundesrat erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach Konsultation verschiedener Anspruchsgruppen entscheiden.
Weiter hat der Bundesrat festgelegt, welche Schutzmassnahmen erfüllt sein müssen, damit ein Kanton die Durchführung einer Grossveranstaltung überhaupt bewilligen kann. Im Zentrum stehen strenge Schutzkonzepte und die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können, um das Übertragungsrisiko zu minimieren.
SFL fordert höhere Zuschauerzahlen ab Juli
Aufgrund der Äusserungen des Bundesrats zum 3-Phasen-Modell von letzter Woche geht die Swiss Football League (SFL) weiterhin davon aus, dass in der letzten Phase, der Normalisierungsphase, die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben werden. Deshalb sollten in den Stadien der Super League bereits ab Juli klar höhere Zuschauerzahlen möglich sein.
Die SFL-Klubs sind nun wirtschaftlich dringend darauf angewiesen, wieder ein möglichst grosses Publikum im Stadion zuzulassen. Sie haben bereits im vergangenen Herbst unter realen Bedingungen bewiesen, dass sich die erarbeiteten Schutzkonzepte bewähren, weshalb die Rückkehr der Fans in die Stadien rasch umgesetzt werden kann. Zudem sind die Ansteckungsrisiken im Freien gemäss Expertenbeurteilung sehr klein. Und schliesslich geht die SFL davon aus, dass mit dem Fortschritt bei den Impfungen keine Zugangsbeschränkungen zu den Stadien mehr nötig sein werden.
Die SFL wird sich zu all diesen Themen bis am 10. Mai 2021 in die laufende Konsultation einbringen.
Quelle: (sfl.ch / 28.04.2021)
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