Vor zehn Jahren wurde das Hooligan-Konkordat revidiert, um wirksamer gegen Fangewalt vorgehen zu können. Nicht davon überzeugt waren Basel-Stadt und Baselland. Eine Studie der Universität Bern gibt den beiden Kantonen recht.
Weniger Fangewalt bei grossen Sportanlässen, weniger Polizeieinsätze, weniger Kosten – all das versprach die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) bei der Revision des Hooligan-Konkordats in 2012. Erst 2010 waren jüngst verschärfte nationale Sicherheitsbestimmungen in das entsprechende Konkordat überführt und von den Kantonen übernommen worden. Auch Basel-Stadt und Baselland traten damals zähneknirschend bei.
Als lediglich zwei Jahre später eine erneute Verschärfung das gewünschte Ergebnis forcieren sollte, scherten die beiden Basel allerdings aus. Sowohl der Baselbieter Landrat als auch der Grosse Rat in Basel-Stadt lehnten einen Beitritt zum revidierten Hooligan-Konkordat ab. «Die Verschärfungen sind nicht notwendig, sie sind rechtsstaatlich fragwürdig und die bisherigen Mittel genügen», begründete die Basler Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) als damalige Präsidentin der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission die Empfehlung zum Nichteintreten.
Revidiertes Hooligan-Konkordat gegen Fangewalt fast wirkungslos
Nun zeigt eine Studie der Universität Bern: Das revidierte Hooligan-Konkordat konnte nicht nachweislich zu einer Reduktion gewalttätiger Zwischenfälle durch Hooligans beitragen. Auch hat sich die Anzahl der Fussballspiele mit gewaltsamen Ereignissen im Betrachtungszeitraum nicht verändert. Untersucht hatten die Studienautoren im Auftrag der KKJPD Daten zu Spielen der höchsten Schweizer Fussballliga von 2015 bis 2019. Ausserdem wurden Behörden, Clubs und Fanarbeiter befragt.
Zu den Massnahmen gehören Rayonverbote, die schweizweit und für bis zu drei Jahre ausgesprochen werden können sowie Meldeauflagen, die selbst für Tätlichkeiten wie Anrempeln gelten, welche nach revidiertem Hooligan-Konkordat als gewalttätige Handlungen aufzufassen sind. Dazu kommen Alkoholverbote bei Hochrisikospielen, Anreisebeschränkungen, und ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam. Wer sich nicht an die verhängte Massnahme hält, landet in der nationalen Hooligan-Datenbank.
Fans fühlen sich unter Generalverdacht gestellt
Wenig überraschend nehmen Clubs und Fans derartige Auflagen eher als konterproduktiv wahr. Diese «würden von Fans noch immer als Kollektivstrafe wahrgenommen, womit Gegenreaktionen der Fans wahrscheinlich seien», schreiben die Studienautoren. Auch bemängeln laut Autoren insbesondere Vertretende der SBB und Transportpolizei sowie der Clubs und Fanarbeit, das revidierte Hooligan-Konkordat führe zu einer Verhärtung der Fronten zwischen den Fans und Behörden.
Das Basler Modell setzt neben Polizei- und Strafverfolgungsarbeit auch auf die Zusammenarbeit mit den Fans und der Zivilgesellschaft. Wenn FCB-Fans ausfällig werden, gerät der Kanton allerdings immer wieder in Erklärungsnot. Die Studienergebnisse spielen Basel daher in die Hände, werden doch immer wieder Forderungen nach einem Beitritt zum revidierten Hooligan-Konkordat laut.
So zeigt die Studie auch auf, dass einheitliche Regeln nicht zwingend einheitliche Massnahmen nach sich ziehen. Beispielsweise setzen einige Kantone auf eine Kombination von Rayonverboten und Meldeauflagen, um sicherzustellen, dass das Verbot auch eingehalten wird. Andere Kantone verzichten aber darauf.
Bericht erst drei Jahre nach Erstellung publiziert
Ein Grund: Der personelle Aufwand für die Meldeauflagen ist sehr hoch. Ohne diese sind die Rayonverbote aber kaum kontrollierbar. Generell werden diese zögerlich und spät erteilt, in einem Fall erst nach 1165 Tagen. Denn auch die Identifikation der Täter ist schwierig. Vertreter der Polizei wünschen sich daher mehr Videoüberwachung und eine Ausweispflicht bei Ticketkauf und Stadioneinlass. Auch eine Erweiterung der Rayonverbote auf den Reiseweg sowie eine elektronische Lösung der Meldeauflagen werden aufgezählt. Bei den Fans dürfte das kaum auf Gegenliebe stossen.
Publiziert hat die KKJPD die Studie erst drei Jahre nach Fertigstellung. «Wir wurden von der Realität überholt», sagt KKJPD-Generalsekretär Florian Düblin und meint damit vor allem die Covid-Pandemie. Der Bericht sei aber stets in laufende Projekte eingeflossen.
Quelle: (bzbasel.ch / 17.10.2023 20:49 Uhr / Maria-Elisa Schrade)
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